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Die Risiken geschlossener Fonds - Investmentfonds - Immobilienfonds

Die Risiken geschlossener Fonds
Investmentfonds bieten nicht nur die Chance auf Gewinne, sondern bergen wie jede andere Kapitalanlage auch durchaus Risiken. Geschlossene Fonds zielen oft darauf ab, ihren Gewinn durch bestimmte steuerliche Vorteile oder Situationen zu erreichen.

Da in der Kalkulation von Fonds auch Abschreibungen oder wechselnde Steuerbelastungen vorkommen, kann es sein, dass vom Finanzamt eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. In einem solchen Fall können die Steuervorteile nachträglich verloren gehen. Vor allem geschlossene Immobilienfonds können so zur Fehlinvestition werden. Diese waren früher oft auf die Stundung von Steuern ausgelegt. Dies ist mittlerweile auf Grund der geänderten gesetzlichen Lage kaum mehr möglich. Wer in solchen neueren Stundungsmodellen Verluste macht, kann diese nicht mehr mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder anderen Arten von Einkünften ausgleichen. Dies sollte man wissen und gegebenenfalls in andere Arten von Fonds investieren.

Ein weiteres Risiko von geschlossenen Investmentfonds ist der Totalverlust. Die Konzeption dieser Art von Fonds sieht vor, dass die Einlagen bzw. Anteile in der Regel nicht versichert sind. Wird also ein Totalverlust erwirtschaftet, ist der eigene Anteil hinfällig. Allerdings gibt es auch hier für spezielle Versicherungen einen langsam wachsenden Markt.

Wenn der Fonds als Kommanditgesellschaft (KG) angelegt ist, haftet der Anteilseigner bei Verlusten nur in der Höhe seines eingebrachten Anteils. Ist der Investmentfonds eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), kann der Gesellschafter im Zweifelsfall mit seinem gesamten sonstigen Vermögen für Verluste haftbar gemacht werden. Auch kann mangelnder Erfolg zu einer so genannten Nachschusspflicht führen, diese sollte im Gesellschaftsvertrag genau beschrieben sein.

Seinen Anteil an einem geschlossenen Fonds kann man nicht automatisch verkaufen. Eine Einlösung oder Auszahlung ist nicht vorgesehen. Allerdings kann man auf eigene Initiative einen Käufer für seinen Investment-Anteil suchen, der Preis ist dann natürlich Verhandlungssache. Ein Zweitmarkt ist in Deutschland nur in Ansätzen vorhanden. Der Gesellschaftsvertrag des Fonds und die darin genau geregelten Mitbestimmungsrechte der Anteilseigner machen eine Übertragung von Anteilen oft zu einer schwierigen Sache. Andererseits erhöht diese Vorgehensweise die Sicherheit für den Fonds und erschwert starke Schwankungen bei der Anteilsbewertung.



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